Vor während und nach der Sanierung eines einzelnen Bauteils oder des gesamten Gebäudes stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Vor Antragstellung (abhängig nach Sanierungsmaßnahme):
- Gebäudebestandsaufnahme durch Sichtung von Plänen und einer Vor-Ort-Begehung
- energetische Planung von Bauteile für die Sanierung
- Erstellung von Wärmebrückenkonzepts
- Überprüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
- Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes
- Heizlastberechnung
- Prüfung der Angebote auf Förderfähigkeit
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung für die Antragstellung beim BAFA / Erstellung der Bestätigung nach Durchführung für die KfW
Sind alle notwendigen Schritte ausgeführt, erfolgt die Erstellung der technischen Projektbeschreibung, die für die Antragstellung notwendig ist. Ist der Antrag gestellt, so kann der Handwerker mit den Arbeiten beginnen.
Während der Bauphase:
- mindestens Vor-Ort-Termin zur Sichtung und Beurteilung des Einbauzustandes des energetischen Bauteils
- Beratung des Bauherren
- Fotofokumentation
Nach Abschluss der Arbeiten
- Rechnungsprüfung
- Erstellung des Technischen Projektnachweises
- Zusammenstellung der Dokumentation, die 10 Jahre aufbewahrt werden muss