Ich bin Ihnen gern bei der Beantragung von Fördermitteln der KfW / Bafa behilflich. Unter anderem fallen darunter:
- Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude – BAFA-Förderung
- Vor-Ort-Beratung für Nichtwohngebäude – BAFA-Förderung
- Heizungstausch (KfW) Wohngebäude – Privatpersonen
- Heizungstausch (KfW) Wohngebäude – Unternehmen
- Heizungstausch (KfW) Nichtwohngebäude – Unternehmen
- Heizungsförderung (KfW) Wohn- und Nichtwohngebäude – Kommunen
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik (außer Heizung) – BAFA
Die KfW fördert den Einbau / den Austausch alter Wärmeerzeuger (Heizungen) durch Wärmeerzeuger auf Basis regenerativer Energien durch das BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude).
Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt 30%. Diese kann mit einem Klimageschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus auf maximal 70% erhöht werden.
Die genaue Höhe der Fördersumme ist u. a. abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten im Wohnungsbau bzw. der beheizten Nettogrundfläche im Nichtwohnungsbau.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
