Bedarfs- / Verbrauchsausweis für Verkauf, Vermietung oder den Eigenbedarf
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten mit Bauantragdatum vor 10/1977 benötigen einen Bedarfsausweis
- Bei Wohngebäuden bis 4 Wohneinheiten ab Baujahr 10/1977 sowie bei Nichtwohngebäuden gilt Wahlfreiheit
